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Vertrag zwischen Tobias Haslinger und Graf Ferdinand von Troyer im Auftrage des Erzherzogs Rudolph über den Erwerb der handschriftlichen Prachtsammlung Beethovenscher Werke vom 20. September 1823, Abschrift

HCB BS II / 2c

Sammlung H. C. Bodmer

[Dokumente / Verträge / 1823]
Vertrag zwischen Tobias Haslinger und Graf Ferdinand von Troyer im Auftrage des Erzherzogs Rudolph über den Erwerb der handschriftlichen Prachtsammlung Beethovenscher Werke vom 20. September 1823. – Abschrift
Wien, 20.09.1823; 01.02.1826. – 1 Doppelblatt, 3 beschriebene Seiten, 1 Leerseite. – Tinte ; 36 x 22,5 cm. – Dt.

Bl. 1r oben: "Revers", darüber: "Copie. (Sieben Gulden / Stempel.)"; Datierung: "Wien, den 20. Sept: 1823."; Bl. 1v unten und 2r oben: "Collationirt und dem vorgezeigten / mit einem 7f Stempl versehenen Originali / gleichlautend. / Wien, am 1st Febr 1826." Darunter zwei Unterschriften; Papiersiegel

Textanfang: "Nachdem der Herr Tobias Haslinger die von ihm mit vieler Mühe"

Von Tobias Haslinger auf einem Stempelbogen angefertigte Abschrift des Vertrags zwischen Erzherzog Rudolph, vertreten durch seinen Kämmerer Graf Ferdinand von Troyer und ihm selbst zum Kauf der Prachtsammlung Beethovenscher Werke. Auf Bl. 1v die Liste der zu zahlenden Raten mit Terminen vom 20. September 1823 bis zum 1. Februar 1826 und der Bestätigung Haslingers, die vollständige Summe richtig quittiert und erhalten zu haben.

Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich, Karl Ernst Henrici in Berlin (Versteigerung CXLII, "Ludwig van Beethoven. Manuskripte - Briefe - Urkunden", 7.11.1928, Los 45)

Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer

Die sogenannte Haslinger-Rudolphinische Abschrift ist eine in sich geschlossene Sammlung aller im Druck erschienene Werke Beethovens in 62 Bänden, der der Komponist eine eigenhändige Echtheitsbestätigung beigegeben hat. Als Quelle besitzt sie allerdings nur kalligraphischen Wert.

"Die Abschrift wurde im Herbst 1817 in Zusammenhang mit Plänen zu einer Gesamtausgabe von Beethovens Werken begonnen. Sie sollte alles enthalten, was Beethoven bisher im Druck veröffentlicht hatte, einschließlich sämtlicher Gelegenheits- und Jugendarbeiten. (...) 1821 kam die Abschrift, ausgeführt durch den Tanzmeister des Wiener Apollosaals Matthias Schwarz (Notentext) und den Kalligraphen Friedrich Warsow (Titelblätter), zu einem vorläufigen Abschluß. Sie umfaßte damals bereits 51 Bände und wurde nun zum Verkauf ausgestellt. Es war ein nationales Ereignis. Als die Abwanderung nach England drohte, entschloß sich im September 1823 der Erzherzog Rudolph, die Sammlung zu übernehmen. Der Preis betrug 4000 Gulden. Rudolph ließ die Abschrift in den folgenden Jahren vervollständigen. (...) Genauere Textvergleiche im Zusammenhang mit der durch das Beethoven-Haus herausgegebenen neuen Gesamtausgabe von Beethovens Werken haben ergeben, daß die Haslinger-Rudolphinische Abschrift mit wenigen Ausnahmen, wie bereits gesagt, insgesamt nur sehr geringen Quellenwert besitzt. Beethoven hat in keinem Fall Korrektur gelesen. Als Vorlagen dienten überwiegend gedruckte Ausgaben, oft aber nicht einmal die Originalausgaben." (Sieghard Brandenburg, Die Beethovenhandschriften in der Musikaliensammlung des Erzherzogs Rudolph, in: Zu Beethoven, Bd. 3, hg. v. Harry Goldschmidt, Berlin 1988, S. 171)


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