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Rentenvertrag zwischen Erzherzog Rudolph, Fürst Ferdinand Kinsky, Fürst Franz Joseph Lobkowitz und Ludwig van Beethoven, Wien, 1. März 1809, Abschrift

[Dokumente / Verträge / Rente / 1809.03.01]
Rentenvertrag zwischen Erzherzog Rudolph, Fürst Ferdinand Kinsky, Fürst Franz Joseph Lobkowitz und Ludwig van Beethoven, Wien, 1. März 1809. – Abschrift
Wien, 01.03.1809. – 1 Blatt, 2 beschriebene Seiten. – Tinte ; 37,1 x 24 cm. – Dt.

Textanfang: "Die täglichen Beweise, welche Herr Ludwig van Beethofen"

Abschrift des Vertrags von Schreiberhand. Das Schriftstück befand sich in Beethovens Nachlass, zusammen mit dem Konzept zu einem Brief an den Nachlassverwalter des Fürsten Lobkowitz, Joseph von Schwarzenberg (BH 42b).

Provenienz: Friedrich Cohen in Bonn (Lagerkatalog 98, 1900, "Autographen-Sammlung Alexander Posonyi in Wien. II. Musiker. [...]", Los 74/1), Alexander Posonyi in Wien

Zugang: 1903, Kauf Friedrich Cohen

"auch bin ich als Kapellmeister zum König von Westphalen berufen, und es könnte wohl seyn, daß ich diesem Rufe folge", schrieb Beethoven am 1. November 1808 an Graf Franz von Oppersdorff (BGA 340). Der König von Westphalen, der in Kassel residierte, war Napoleons Bruder Jérôme Bonaparte. Jérôme hatte an seinem Hof eine große Oper aufgebaut, für die er einen Kapellmeister benötigte. Als Jahresgehalt bot man Beethoven 600 Dukaten in Gold - ein verlockendes Angebot. Beethoven berichtete am 7. Januar 1809 nach Leipzig, er werde das Angebot annehmen.

In Wien begannen die Drähte zu glühen. Besonders Beethovens Freund Ignaz von Gleichenstein setzte sich vehement für Beethovens Verbleib in Wien ein. Wie konnte man den großen Komponisten halten? Ein Gegenangebot musste her. Drei adelige Mäzene schlossen sich zusammen und verpflichteten sich nach einigen Verhandlungen, Beethoven zu unterschiedlichen Anteilen ein Jahresgehalt von 4000 Gulden auszusetzen. Darüber schlossen die Fürsten Lobkowitz, Kinsky und Erzherzog Rudolph mit Beethoven vorliegenden "Rentenvertrag". Das Geld sollte Beethoven halbjährlich beziehen, so lange, bis er "zu einer Anstellung gelangt, die ihm ein Aequivalent für obbenannte Summe gilt". Als Gegenleistung musste sich Beethoven verpflichten "seinen Aufenthalt in Wien wo die hohen Fertiger dieser Urkunde sich befinden, oder einer andern in deren Erbländern Sr Oesterreichisch Kaiserlichen Majestät liegenden Stadt zu bestimmen, und diesen Aufenthalt nur auf Fristen zu verlassen, welche Geschäfte, oder der Kunst Vorschub leistende Ursachen veranlassen könnten". (J.R.)

Nachweis: Schmidt-Görg 42a. – SBH 492a


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