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Scan 3722: Go to the Digital Archive

Karl Peters, Ernennungsurkunde zum Vormund von Karl van Beethoven durch den Wiener Magistrat, Wien, 20. April 1820

Peters, Karl
[Dokumente / Urkunden / Beethoven, Karl van / 1820]
Ernennungsurkunde zum Vormund von Karl van Beethoven durch den Wiener Magistrat, Wien, 20. April 1820
Wien, 20.04.1820. – 1 Doppelblatt, 1 beschriebene Seite, 1 Adressenseite ; ca. 34 x 21 cm. – Dt.

Aufschrift auf Bl. 2v: "An / H: Karl Peters. / fürstl. Lobkowitzischer / Rath."; unten: "18184./32."; Siegelreste

Urkunde, Vordruck handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben vom Expeditor Johann Kammerhuber.

Durch Gerichtsbeschluss war Beethoven von 1816 bis 1818 ausschließlicher Vormund seines Neffen Karl gewesen. Im März war er von diesem Amt wegen andauernder Erziehungsschwierigkeiten zurückgetreten, Mathias Tuscher übernahm daraufhin die Vormundschaft. Er legte sie allerdings bereits im Juli wieder nieder, woraufhin Beethoven ohne offizielles Mandat wieder in die Funktion eintrat. Im September 1819 wurde Beethoven jedoch offiziell als Vormund abgesetzt, da seine Taubheit einen rechtlichen Hinderungsgrund für die Ausübung des Amtes darstellte. Vormund wurde nun Johanna van Beethoven, wogegen der Komponist Berufung einlegte. Mit Entscheid vom 8. April 1820 wurde Beethoven wieder als Vormund eingesetzt, es mußte ihm jedoch ein zweiter Vormund zur Seite gestellt werden. Auf Beethovens Vorschlag hin erhielt Karl Peters dieses Amt. (J.R.)

Nachweis: Kinsky, Sammlung Koch, Beethoveniana II, 20

Scan 3723: Go to the Digital Archive

Johann Baptist Bach, Ernennungsurkunde zum Kurator des Karl van Beethoven durch den Wiener Magistrat, Wien, 29. März 1827

Bach, Johann Baptist
[Dokumente / Urkunden / Beethoven, Karl van / 1827]
Ernennungsurkunde zum Kurator des Karl van Beethoven durch den Wiener Magistrat, Wien, 29. März 1827
Wien, 29.03.1827. – 1 Blatt, 1 beschriebene Seite, 1 Adressenseite ; ca. 34 x 20 cm. – Dt.

Aufschrift auf Bl. 1v: "D. / an / Hr Dr. Bach [unten:] 15137/38."; dazwischen: "d. 9. April 829 / [unleserliche Unterschrift]"

Urkunde, Vordruck handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben vom Expeditor Johann Kammerhuber. Oben zwei Stempel, daneben weitere Aktenzeichen.

Unten rechts Fehlstelle durch Aufschneiden des Siegels. Ohne Textverlust.

Beiliegend eine Rechnung "Tax-Note / Ueber jene Rückstände, weche dem Magistrats-Expedit als / Vorauslage zu vergüten sind." vom 7. April 1827.

Johann Baptist Bach war Hof- und Gerichtsadvokat und seit 1819 Beethovens Anwalt und Rechtsberater und vertrat ihn vor allen Dingen im Prozeß um die Vormundschaft um seinen Neffen Karl. Schon zwei Tage nach Beethovens Tod (der 29. März ist sein Begräbnistag) wird Bach gemäß Beethovens Wunsch zum Kurator für den noch minderjährigen Karl bestellt (sein Vormund wurde nach Beethovens Tod dessen Freund Stephan von Breuning).

Nachweis: Kinsky, Sammlung Koch, Beethoveniana II, 23

Scan 0323: Go to the Digital Archive

Wien / Magistrat, Edikt zur Versteigerung von Ludwig van Beethovens musikalischem Nachlass, Wien, 7. September 1827

Wien / Magistrat
[Dokumente / Edikte / 1827]
Edikt zur Versteigerung von Ludwig van Beethovens musikalischem Nachlass, Wien, 7. September 1827
Wien, 07.09.1827. – 1 Blatt, 1 beschriebene Seite. – Tinte, erste Zeile gedruckt ; 33,4 x 42,4 cm. – Dt.

Datierung "Wien den 7.=ten Sptbr 827"

Textanfang: "Von dem Magistrate der K. K. Haupt= und Residenzstadt Wien, wird durch gegenwärtiges Edikt hiemit bekannt gemacht"

Edikt von Schreiberhand, datiert, eigenhändige Unterschriften des Vizebürgermeisters Johann Baptist Ripelli sowie der Magistratsräte Joseph Leopold Molde und Joseph Hesler (oder Heißler), welche dem Senat in bürgerlichen Rechtssachen angehörten (vgl. Haus-, Hof- und Staatsschematismus 1827, S. 661 und 662).

Provenienz: Lt. altem Inventarbuch BHB Nr. 411 "Aus der Sammlung Schindler"

Zugang: 1898

Mit dem Edikt wurde die Versteigerung von Beethovens musikalischem Nachlass genehmigt und auf den 5. November 1827 festgesetzt.

Nachweis: Schmidt-Görg 195. – Drei Begräbnisse, ein Todesfall Nr. 66


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