Clemens August <Köln, Erzbischof>, Anweisung zur Zahlung eines Sondergehalts für die Mitglieder der "Teutschen Comoedie", Tönnes-Stein, 26. Juli 1760
Anweisung zur Zahlung eines Sondergehalts für die Mitglieder der "Teutschen Comoedie", Tönnes-Stein, 26. Juli 1760
Tönnes-Stein, 26.07.1760. – 1 Doppelblatt, 2 beschriebene Seiten (innen), Bl. 1r und 2v leer. – Tinte ; 31,5 x 19,7-20,4 cm. – Dt.
Datierung Bl. 1v: "Tönnes-Stein / d: 26-ten julii 1760."; Siegel
Textanfang: "Ihre Churfürstliche [Paraphe] zu Cölln, Hertzog Clemens August"
Anweisung von Schreiberhand, datiert, von Clemens August eigenhändig unterzeichnet, mit Kanzleisiegel.
Auf Bl. 1v die Anweisung, auf Bl. 2r eine Liste der bedachten Musiker, teils mit einem Kreuz bezeichnet - diese erhalten ein Gratifikation von 50 fl. - teils ohne Kreuz - diese erhalten nur 40 fl. Unter den Musikern mit Kreuz auch "Beethoff".
Nachweis: Schmidt-Görg 184
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BH 184Dokumente / Dekrete / 1760Clemens August <Köln, Erzbischof>26.07.1760