Ludwig van Beethoven, Quittung an die Fürstlich Kinskysche Hauptkasse in Prag, Wien, 3. April 1822
Quittung an die Fürstlich Kinskysche Hauptkasse in Prag, Wien, 3. April 1822
Wien, 03.04.1822. – 1 Doppelblatt, 2 beschriebene Seiten. – Tinte ; 36,2 x 22,8 cm. – Dt.
Stempel auf Bl. 1r Mitte oben, darunter mit roter Tinte "N=o 86.", darunter: "Quittung"; unter Beethovens Unterschrift pfarramtliches Lebenszeugnis und Stempel; auf Bl. 1v Vermerk: "Erhoben durch J fischer / p. MBerra. / Prag den 15t April 822"
Von fremder Hand auf einen Stempelbogen geschrieben und datiert, eigenhändige Unterschrift.
Provenienz: Lt. altem Inventarbuch BHB (Nr. 121) Geschenk von Edmung Schebek in Prag; nach SBH dagegen Fritz Donebauer in Prag
Zugang: 1889, Geschenk
Beethoven bezog von der fürstlich-kinskyschen Hauptkasse in Prag ein Gehalt von 1200 Gulden pro Jahr, das er halbjährlich ausbezahlt bekam und persönlich quittieren musste. Trotz seines mit dem Fürsten Kinsky geschlossenen Rentenvertrages von 1809 hatte Beethoven sich dieses Gehalt gerichtlich erstreiten müssen, nachdem der Fürst im November 1812 tödlich verunglückt war und die Familie daraufhin die Zahlungen einstellen wollte. Auf der Quittung ist das Datum der gerichtlichen Verfügung vermerkt, die Grundlage der Zahlungen ist. (J.R.)
Nachweis: Schmidt-Görg 49. – SBH 273
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