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Ludwig van Beethoven, Brief an die Gesandtschaft des Großherzogs von Sachsen-Weimar, Wien, 23. Januar 1823

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Sachsen-Weimar / Gesandtschaft <Österreich> / 1823]
Brief an die Gesandtschaft des Großherzogs von Sachsen-Weimar, Wien, 23. Januar 1823
Wien, 23.01.1823. – 1 Doppelblatt, 1 Seite Brieftext, 1 Adressenseite, 2 Leerseiten. – Tinte ; 36,3 x 23,3 cm. – Dt.

Adresse: "An / Die hochlöbl. grossherzoglich Sachsen-/Weimarsche Gesandschaft / in / Wien"; Beethovens Siegel, gebrochen; Datierung: "Wien den 23.Jänner. 1823."; Anmerkung Schindlers auf Bl. 1r am unteren Rand: "Dieses Schreiben ist nicht abgeschickt / worden, weil es sich gezeigt hat, daß bei den / kleinen Höfen nichts zu erreichen ist, und / Goethe nicht geantwortet hat. A. Schindler."

Textanfang: "Der Unterzeichnete hegt den Wunsch"

Schreiben von der Hand Anton Schindlers, von Beethoven eigenhändig signiert.

Kleine Fehlstelle auf Bl. 2 durch Siegelriss, ohne Textverlust.

Provenienz: Franz Lachner, München; Anton Schindler

Zugang: 1889, Geschenk

Widmungsvermerk: "Herrn General-Musikdirektor Franz Lachner in München für die / von ihm im 1ten Odeon's-Concerte 1853 veranlaßte Aufführung / dieser Missa zum Angedenken verehrt von seinem alten Freunde / Anton Schindler."

Beethoven bietet eine Abschrift seiner Missa solemnis op. 123 für 50 Dukaten in Gold zum Kauf an und bittet die in Wien ansässige Gesandtschaft, dieses Gesuch dem Hof von Sachsen-Weimar anzutragen.

Um die Jahreswende 1822/23 fasste Beethoven den Entschluss, seine neue Messe vor Drucklegung in Subskriptionsabschriften zu vertreiben und schrieb zu diesem Zweck an die Vertretungen mehrerer Staaten in Wien. Viele Gesandtschaften lehnten eine Vermittlung jedoch ab und empfahlen Beethoven, sich direkt an die entsprechenden Regenten zu richten. Gleichzeitig wandte sich Beethoven auch an einflussreiche Freunde und Bekannte, die in engem Kontakt mit den Regierungen standen und ihm Protektion hätten gewähren können. In diesem Zusammenhang ist wohl auch Schindlers Notiz zu werten. (J.R.)

Nachweis: Schmidt-Görg 50. – SBH 366. – BGA 1531


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