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HCB BBr 137
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Ludwig van Beethoven, Brief an Carl Magnus Winter, Wien, 6. März 1820, Autograph

HCB BBr 137

Sammlung H. C. Bodmer

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Winter, Carl Magnus / 1820.03.06]
Brief an Carl Magnus Winter, Wien, 6. März 1820. – Autograph
Wien, 06.03.1820. – 2 Doppelblätter, 8 beschriebene Seiten. – Tinte ; 23,2 x 19,6 cm. – Dt.

Datierung: "Am 6ten März. / 1820"

Textanfang: "Ich habe die Ehre ihnen anzuzeigen"

Eigenhändiger Brief, eigenhändig datiert, mit Unterschrift.

Beiliegend ein Brief von Caroline Kolbe-Winter an ihren Neffen, in dem sie die Echtheit des Briefes bestätigt und ihm den Brief vermacht.

Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich, ab 1955; Nikolaus Winter in Matrei; Emmerich Winter; Carolina Kolbe-Winter in Wien

Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer

Beethoven schreibt an den Appellationsrat Carl Magnus Winter, der Referent in Beethovens Vormundschaftsprozess war, und kündigt seine Denkschrift (HCB Br 1) an, die im Detail die Sachverhalte zum Vormundschaftsprozess aus Beethovens Sicht darstellt. Beethoven bittet um wohlwollende Prüfung, da er eine alleinige Vormundschaft für seinen Neffen beansprucht. Auch in seinem Schreiben an Winter führt er alle Argumente an, weshalb er besser als die leibliche Mutter für das Kind sorgen könne.

Mehrere Jahre lang kämpfte Beethoven um die Vormundschaft für seinen Neffen Karl, den Sohn seines im November 1815 verstorbenen Bruders. Beethoven hielt die Mutter des Kindes, Johanna van Beethoven, die ihrerseits das Sorgerecht beanspruchte, aus charakterlichen Gründen für nicht geeignet zur Erziehung eines Kindes. Um sie von der Vormundschaft auszuschließen und nach Möglichkeit jeden Kontakt zwischen ihr und ihrem Sohn zu unterbinden, machte Beethoven zahlreiche Eingaben bei den zuständigen Behörden, in denen er immer besonders die Schlechtigkeit und Verwerflichkeit Johanna van Beethovens hervorhob. Nach langem Hin und Her wurden Beethovens Bemühungen im April 1820 endlich von Erfolg gekrönt, als ihm vom Appellationsgericht endgültig die Vormundschaft über Karl zugesprochen wurde. (J.R.)

Nachweis: BGA 1369. – KK 956. – And. 1010. – SBH 464


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