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HCB BBr 42
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Ludwig van Beethoven, Brief an Carl Friedrich Peters in Leipzig, Wien, 25. November 1825

HCB BBr 42

Sammlung H. C. Bodmer

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Peters, Carl Friedrich / 1825.11.25]
Brief an Carl Friedrich Peters in Leipzig, Wien, 25. November 1825
Wien, 25.11.1825. – 1 Doppelblatt, 1 Seite Brieftext, 1 Adressenseite, 2 Leerseiten. – Tinte ; 26,3 x 21,4 cm. – Dt.

Adresse: "An / Seine Wohlgeborn / Herrn C. F. Peters, / Kunsthändler / in / Leipzig."; Postvermerke, Poststempel; Empfängervermerk: "1825 / 25 Nov. / 29 - / 30 - [daneben:] Wien / v Beethoven"; Siegelrest; Datierung: "Wien am 25 Novembr 1825"

Textanfang: "Als ich Ihnen das Quartett antrug"

Brief von der Hand des Neffen Karl, datiert, mit eigenhändiger Unterschrift Beethovens.

Durch Herausschneiden des Siegels Fehlstelle auf Bl. 2, mit Textverlust.

Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich

Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer

Dies ist einer der letzten Briefe in einer langen Reihe von geschäftlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Verleger Peters in Leipzig und Beethoven. Peters hatte im Mai 1822 bei Beethoven um Kompositionen angefragt. Erfreut hatte ihm Beethoven daraufhin mehrere angeblich fertige Werke angeboten. Für drei Lieder, vier Märsche und vier Bagatellen für Klavier hatte Peters im August 1822 360 Gulden Konventionsmünze als Vorschuss gezahlt, lange aber keine Kompositionen dafür erhalten.

Nach mehrfachen Mahnungen und Bitten hatte Beethoven ihm im Februar 1823 die vier Märsche WoO 18-20 und 24 sowie die Orchesterlieder op. 121b und 122 und die Bagatellen op. 119,1-6 geschickt, die Peters größtenteils abgelehnt und Ersatz dafür gefordert hatte.

Entnervt von den langen Verhandlungen und fortdauernden Briefwechseln bietet Beethoven Peters jetzt ein Quartett (op. 130) als Entschädigung an, womit sich Peters nun endgültig zufrieden geben soll (nach Beethovens Meinung sei schließlich ein Quartett mehr wert als die gezahlte Summe). Sollte Peters auch das Quartett nicht haben wollen, bietet Beethoven die Rückzahlung des Honorars an. Peters wollte das Quartett schließlich tatsächlich nicht, Beethoven zahlte ihm daraufhin im Dezember 1825 sein Geld zurück. (J.R.)

Nachweis: BGA 2093. – KK 1360. – And. 1451. – SBH 317


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