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HCB Br 10
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Ludwig van Beethoven, Brief an Franz Tschischka, Wien, um den 1. Februar 1819, Autograph

HCB Br 10

Sammlung H. C. Bodmer

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Tschischka, Franz / 1819.02.01]
Brief an Franz Tschischka, Wien, um den 1. Februar 1819. – Autograph
Wien, 01.02.1819. – 1 Doppelblatt, 4 beschriebene Seiten. – Tinte ; 23,3 x 19,5 cm. – Dt.

Anmerkung von fremder Hand auf Bl. 2v, Bleistift: "An den Registratursdirektor d. Magistrats / Fr. Tschischka. -"; darunter von anderer Hand mit Tinte nochmals: "An den RegistratursDirektor des Wiener / Magistrats Hrn. Tschischka"

Textanfang: "Es muß mir wenigstens daran liegen, in keinem falschen Licht zu erscheinen"

Eigenhändiger Brief mit Unterschrift, undatiert, ohne namentliche Anrede. Der Eintrag auf Bl. 2v den Empfänger betreffend wurde frühestens 1828 vorgenommen, da Tschischka erst in diesem Jahr zum Registratursdirektor ernannt wurde. Bisher, u.a. bei Anderson, wurde vermutet, Johann Baptist Bach sei der Adressat, dieser wurde jedoch erst im Herbst 1819 Beethovens Anwalt.

Datierung nach BGA.

Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich, Heinrich Steger in Wien, Karl Ernst Henrici in Berlin (Versteigerung XXXIX, 20. und 21. April 1917, "Autographen aus sächsischem Privatbesitz und andere Beiträge", Los 418), Dr. Ambros in Prag

Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer

Der Brief ist ein Begleitschreiben zu Beethovens Eingabe an den Magistrat vom 1. Februar 1819 den Neffen Karl betreffend. Beethoven rechtfertigt seine umfangreiche Eingabe und betont, es gehe ihm ausschließlich um das Wohl des Kindes, nicht um seine eigenes, wie ihm unterstellt werde.

Beethoven hatte nach dem Tod seines Bruders im Januar 1816 die Vormundschaft über dessen Sohn, seinen Neffen Karl zugesprochen bekommen. Die leibliche Mutter des Kindes, Johanna van Beethoven, vom Komponisten erbittert befehdet, erhob Einspruch gegen dieses Urteil. Aus dem Konflikt erwuchs ein jahrelanger Rechtsstreit, der im Dezember 1818 an den Wiener Magistrat überwiesen wurde. Im Januar wurde Beethoven vom Magistrat über seine Erziehungspläne für den Neffen befragt und erstellte infolgedessen ein Memorandum, in dem er diese darlegte (die im Brief erwähnte Eingabe). Der Magistrat beschloss im März 1819, die Vormundschaft dem Magistratsrat Tuscher zu übertragen. Dies war jedoch immer noch nicht das Ende der Auseinandersetzungen. Erst im April 1820 entschied das Appellationsgericht endgültig zu Beethovens Gunsten. (J.R.)

Nachweis: BGA 1287. – KK 880. – And. 937. – SBH 15. – Unger Br 10


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