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HCB Br 115
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Ludwig van Beethoven, Brief an Anton Diabelli, Hetzendorf, Ende Mai/Anfang Juni 1823, mit Haarlocke, Autograph

HCB Br 115

Sammlung H. C. Bodmer

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Diabelli, Anton / 1823.05-06]
Brief an Anton Diabelli, Hetzendorf, Ende Mai/Anfang Juni 1823, mit Haarlocke. – Autograph
Hetzendorf, 05./06.1823. – 1 Doppelblatt, 3 Seiten Brieftext, 1 Leerseite. – Tinte ; 20,6 x 12,2 cm. – Dt.

Textanfang: "Stechen sie nur nach dem E. von Paris. das andere hat wieder andre Fehler"

Eigenhändiger Brief, undatiert, mit Unterschrift.

Datierung nach BGA.

Beiliegend eine Haarlocke Beethovens aus dem Besitz Robert Schumanns. Mit Echtheitsbestätigung Schumanns von 1845.

Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich

Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer

Beethoven rät dem Verleger Diabelli, seine Ausgabe von op. 111 nach der Pariser Originalausgabe zu stechen, er werde sie dann korrigieren. (Die ebenfalls zur gleichen Zeit erschienen Ausgabe von Sauer & Leidesdorf lehnt er ab.) Sowohl dem Originalverleger Schlesinger als auch dem Verleger des Nachdrucks, Leidesdorf, geschehe es recht, dass Diabelli jetzt eine korrekte Ausgabe herausbringe (Beethoven hatte sich über die vielen Stichfehler bei Schlesinger geärgert, den Druck von Sauer & Leidesdorf fand er nicht besser). Außerdem erbittet er sich vier Belegexemplare.

Beethoven bittet Diabelli zudem um ein Darlehen von 300 Gulden W. W. auf 14 Tage, da er durch seine Augenkrankheit nicht arbeiten konnte. Er werde bald ein Werk (op. 125) abschließen und dann auch wieder Geld erhalten. Möglicherweise benötige er den Kredit auch nicht, wünsche aber Sicherheit zu haben, falls er kurzfristig Geld brauche.

Beethoven ist auf den Betrag auch wegen der Subskription der Missa solemnis op. 123, mit der er nicht zufrieden ist, angewiesen. Nicht nur, dass die Subskription sehr schleppend lief, auch musste Beethoven die bestellten Exemplare vorfinanzieren. Beethoven bittet Diabelli, sich immer nur an ihn persönlich zu wenden, da Schindler und Johann van Beethoven nicht zu vertrauen sei. (J.R.)

Nachweis: BGA 1661. – And. 1182. – SBH 177. – Unger Br 115


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