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HCB Br 25
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Ludwig van Beethoven, Brief an Joseph Karl Bernard in Wien, Mödling, 19. Juli 1819, Autograph

HCB Br 25

Sammlung H. C. Bodmer

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Bernard, Joseph Karl / 1819.07.19]
Brief an Joseph Karl Bernard in Wien, Mödling, 19. Juli 1819. – Autograph
Mödling, 19.07.1819. – 1 Doppelblatt, 4 beschriebene Seiten. – Tinte ; 25,5 x 20,5 cm. – Dt.

Textanfang: "Hier lieber B. den Brief an den M.R."

Eigenhändiger Brief, undatiert, mit Unterschrift "der ihrige". Datierung nach BGA.

Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich, Henrici & Liepmannssohn in Berlin (Auktion "Musiker-Autographen aus der Sammlung Wilhelm Heyer in Köln, wahrscheinlich in III, 29.9.1927, Los 28), Wilhelm Heyer in Köln, Sotheby's in London (Auktion 17.12.1909), Gilhofer & Ranschburg in Wien (Auktion XXVI vom 26./27.10.1908, "Autographen-Sammlung aus Wiener Privatbesitz [...]", Los 409), Franz Malota in Wien (Katalog 60, "Autographe von Beethoven und berühmten Persönlichkeiten", 1908, Los 12), Alexander Hajdecki (1907, siehe Vorwort Frimmel im Katalog 60 von Malota), Marika Bersuder, Mathilde Bernard

Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer

Beethoven übersendet seinem Freund Bernard einen Brief an den Magistratsrat betreffs der Vormundschaft für seinen Neffen Karl. Bernard möge diesen Brief lesen, bevor er ihn weiterleite. Außerdem habe er ein Schreiben von Giannattasio del Rio beigelegt, in dessen Erziehungsinstitut der Neffe Karl einige Zeit untergebracht war. Giannattasio hatte eine erneute Unterbringung Karls abgelehnt.

Beethoven geht dann kurz auf die Probleme der Unterhaltszahlungen an und von seiner Schwägerin Johanna, der Mutter Karls, und der Auszahlung des Erbes ein. Auch äußert er sich enttäuscht, dass sich das Kind ihm widersetze - "er hat noch keinen Buchstaben geschrieben". Beethoven beklagt sich häufig über mangelnde Zuneigung und Undankbarkeit seines Neffen, die er u. a. darin festmachte, dass das Kind ihm keine oder zu wenig Briefe schrieb.

Zuletzt weist Beethoven Bernard noch an, er solle darauf achten, dass sein Bruder Johann nicht zu Karl gelassen werde, da dieser das Kind überreden wolle, bei ihm zu leben. Auch solle seine Mutter nicht mehr zu Karl gelassen werden. Dem Kind werde dadurch gezeigt, welch schlechten Einfluss seine Mutter auf ihn habe.

Zwischen 1816 und 1820 führte Beethoven heftige rechtliche Auseinandersetzungen mit seiner Schwägerin Johanna van Beethoven um den Sohn seines verstorbenen Bruders, für den beide die Vormundschaft beanspruchten. Dieses Schreiben ist in seinen Argumentationen charakteristisch für den Konflikt und Beethovens Haltung: die Mutter ist verdorben, deshalb muss ihr das Kind weggenommen werden; der zweite Bruder ist keine Hilfe und soll sich raushalten; das betroffene Kind ist undankbar und verstockt und weigert sich, die Wohltaten und Liebe seines Onkels zu erkennen und anzunehmen; Beethoven selbst ist ein gütiger, selbstloser, opferbereiter Mensch, der von allen verkannt und missachtet wird; die Welt ist gegen ihn. (J.R.)

Nachweis: BGA 1314. – KK 934. – And. 951. – SBH 40. – Unger Br 25


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