Ludwig van Beethoven, Eigentumsbestätigung und Quittung für Breitkopf & Härtel in Leipzig, 1803, Abschrift
Eigentumsbestätigung und Quittung für Breitkopf & Härtel in Leipzig, 1803. – Abschrift
1803. – 1 Blatt, 1 Seite Text recto, verso nur Vermerk. – Tinte ; 25,1 x 20 cm. – Dt.
Auf der Rückseite Vermerk: ""v. Beethoven Quintett / o. Nr."
Textanfang: "Ich endesunterzeichneter überlaße andurch das ausschließende Eigenthums= und Verlagsrecht"
Abschrift von unbekannter Hand, unterzeichnet von Kaspar Karl van Beethoven im Namen seines Bruders, datiert. Beethoven hatte das Streichquintett bereits im April 1802 übereignet. In BGA 85 vom 22.04.1802 beklagt Kaspar Karl "Keinen Schein haben wir unterschrieben können, weil Sie vergessen ahben einen einzulegen". Die zugehörige Anmerkung vermutet, die Eigentumsbestätigung sei erst im Januar 1803 im Zuge der Auseinandersetzungen mit Artaria um das Verlagsrecht erfolgt.
Der Schreiber setzte ans Ende des Textes die Datumszeile "Wien am / 1803", das Tagesdatum wurde jedoch nicht ausgefüllt.
Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich
Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer
Mit dem Dokument wurden Breitkopf und Härtel die Eigentums- und Verlagsrechte für Beethovens Streichquintett op. 29 übereignet und das gezahlte Honorar quittiert. (J.R.)
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