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NE 103, II, 17
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Ludwig van Beethoven, Gesuch an den Magistrat der Stadt Wien, 20. November 1819, Abschrift

Beethoven, Ludwig van
[Dokumente / Akten / Wien / Magistrat / 1819.11]
Gesuch an den Magistrat der Stadt Wien, 20. November 1819. – Abschrift
Wien, 20.11.1819. – 1 Doppelblatt, 2 beschriebene Seiten, 1 Seite mit Amtsvermerken. – Tinte ; 35,7 x 21,3 cm. – Dt.

Auf Bl. 2v Bearbeitungs-und Aktenvermerke: "Magistrat" / Ludwig van Beethoven Kapel= / meister bey Sr. kais: Hoch= / heit Erzherzog Rudolph und / Compositeur im Blumenstöckel / neben dem Zeitungscomptoir / um Tagsatzungsan- / ordung wegen Ui= / bertragung der Vor= / mundschaft über den / m[inderjährigen] Carl van Beethoven / mit Zuziehung des Stadtsequestors J Nuß= / böck. / [mit Rötel:] 57035. / d 20t 9bris 1819."; quer daneben: "D-or Bach"; auf dieser Seite weitere Vermerke zu diesem Vorgang, der letzte datiert auf 27.12.1819

Textanfang: "Mittelst des instruirten Gesuches A langte ich"

Amtliche Abschrift des Gesuches auf einem Stempelbogen, Bl. 2r leer. Auf Bl. 2v Vermerke von verschiedenen Schreibern zu dem Vorgang.

Die Abschrift war vom Wiener Magistrat für Leopold Nußböck erstellt worden. Es liegen ausserdem weitere amtliche Abschriften, bis auf die amtlichen Vermerke im Wortlaut übereinstimmend, für Johanna van Beethoven (NE 103, II, 18) und für Johann Baptist Bach (NE 103, II, 19) vor.

Beethoven bittet in seinem Gesuch darum, die der Mutter seines Neffen Karl, Johanna van Beethoven und dem Stadtsequestor Nußböck zugeschriebene Vormundschaft über das Kind Karl van Beethoven wieder selbst zu bekommen. Laut Aktenvermerke auf Bl. 2 wurden der Bittsteller, Johanna van Beethoven und Leopold Nußböck für den 7. Dezember vorgeladen. Der Magistrat stellt fest, daß ein ähnliches Gesuch bereits im September des Jahres bei den Landrechten eingegangen war. Der Magistrat sieht keinen Grund, der Mutter und Nußböck die Vormundschaft zu entziehen. Ein entsprechender Ratschlag wurde am 27. Dezember 1819 verfaßt.

Nachweis: Kinsky, Sammlung Koch, Beethoveniana II, 17. – BGA 1355


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