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NE 103, II, 20
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Karl Peters, Ernennungsurkunde zum Vormund von Karl van Beethoven durch den Wiener Magistrat, Wien, 20. April 1820

Peters, Karl
[Dokumente / Urkunden / Beethoven, Karl van / 1820]
Ernennungsurkunde zum Vormund von Karl van Beethoven durch den Wiener Magistrat, Wien, 20. April 1820
Wien, 20.04.1820. – 1 Doppelblatt, 1 beschriebene Seite, 1 Adressenseite ; ca. 34 x 21 cm. – Dt.

Aufschrift auf Bl. 2v: "An / H: Karl Peters. / fürstl. Lobkowitzischer / Rath."; unten: "18184./32."; Siegelreste

Urkunde, Vordruck handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben vom Expeditor Johann Kammerhuber.

Durch Gerichtsbeschluss war Beethoven von 1816 bis 1818 ausschließlicher Vormund seines Neffen Karl gewesen. Im März war er von diesem Amt wegen andauernder Erziehungsschwierigkeiten zurückgetreten, Mathias Tuscher übernahm daraufhin die Vormundschaft. Er legte sie allerdings bereits im Juli wieder nieder, woraufhin Beethoven ohne offizielles Mandat wieder in die Funktion eintrat. Im September 1819 wurde Beethoven jedoch offiziell als Vormund abgesetzt, da seine Taubheit einen rechtlichen Hinderungsgrund für die Ausübung des Amtes darstellte. Vormund wurde nun Johanna van Beethoven, wogegen der Komponist Berufung einlegte. Mit Entscheid vom 8. April 1820 wurde Beethoven wieder als Vormund eingesetzt, es mußte ihm jedoch ein zweiter Vormund zur Seite gestellt werden. Auf Beethovens Vorschlag hin erhielt Karl Peters dieses Amt. (J.R.)

Nachweis: Kinsky, Sammlung Koch, Beethoveniana II, 20


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