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Ludwig van Beethoven, Brief an Fürst Nikolaus Galitzin in Sankt Petersburg, Wien, wohl September 1825

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Galitzin, Nikolaus / 1825.09]
Brief an Fürst Nikolaus Galitzin in Sankt Petersburg, Wien, wohl September 1825
Wien, 09.1825. – 1 Blatt, 1 Seite Brieftext, Rückseite Anmerkungen aus jüngerer Zeit. – Tinte ; 26,5 x 21,5 cm. – Franz.

Textanfang: "J'ai l'honneur de vous envoyer"

Schreiben von der Hand des Neffen Karl, undatiert, mit der Anrede "Votre Altesse". Dem Schreiben lag ursprünglich die Kopistenabschrift des Streichquartetts op. 132 bei, dem zweiten der für Fürst Galitzin geschriebenen Quartette (heute: Beethoven-Haus Bonn, BH 91).

Auf der Rückseite sind mehrere Anmerkungen verschiedener Schreiber: "Beethovens / Letter", darunter mit Bleistift: "Louis van Beethovens / Lettre à Son Altesse / Imperiale Archiduce Prince / Rudolfe" und: "No! to Prince Rasumoffsky!!! / W.G.C. / It relates to the 8th quartett." Diese Angaben sind sachlich falsch. Andersons daraus resultierende Schlussfolgerung und Datierung (op. 59, Datierung auf Herbst 1806) sind zurückzuweisen. Da die Handschrift eindeutig die des Neffen Karl ist (geboren 1806!) und die Anrede "Altesse" nur auf eine hochgestellte fürstliche Persönlichkeit zutrifft, kann es sich bei dem übersandten Quartett nicht um op. 59, sondern nur um op. 132 handeln (BGA).

Adressat und Datierung nach BGA.

Provenienz: J. A. Stargardt in Marburg (Auktion 9.6.1970, "Musik-Autographen. Eine Privatsammlung", Katalog 592, Los 9)

Dieser Brief wurde zusammen mit der Stimmenabschrift von op. 132, dem zweiten der Galitzin-Streichquartette an Fürst Galitzin geschickt. Beethoven bittet höflich darum, seine Hoheit möge ihm über die Firma Henikstein das Honorar anweisen, da er derzeit große Ausgaben habe.

Er kündigt an, das dritte Quartett bald zu beenden (op. 130 wurde im Dezember 1825 vollendet). Beethoven zeigt sich sehr erfreut über das Lob, das ihm der Fürst zum ersten Quartett (op. 127) ausgesprochen hat, und hofft, auch das jetzt geschickte zweite werde diesem zusagen. (J.R.)

Nachweis: BGA 2062. – And. 135. – BBS 1


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