Search for manuscripts

 
beethoven, ludwig / beethoven, karl <neffe> / vormundschaft / 1819
in the index subjects (in german)  
Scan 2264: Go to the Digital Archive

Ludwig van Beethoven, Brief an den Magistrat der Stadt Wien, Wien, 5. Juli 1819

HCB BBr 123

Sammlung H. C. Bodmer

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Wien / Magistrat / 1819.07.05]
Brief an den Magistrat der Stadt Wien, Wien, 5. Juli 1819
Wien, 05.07.1819. – 1 Doppelblatt, 3 Seiten Brieftext, 1 Adressenseite. – Tinte ; 36,5 x 22,2 cm. – Dt.

Adresse: "An den wohllöblichen Magistrat / der k.k. Residenzstadt Wien."; Datierung: "Wien den 5. July 1819"; Auf der Adressenseite Zugangsnummer mit roter Tinte: "32469" und Eingangsdatum: "den 5-t July 1819"; Oben Aktennummern, unten zwei Verfügungen des Magistrats der Stadt Wien.

Textanfang: "Es ist der obervormundschaftlichen Behörde meines Neffen Carl"

Brief von der Hand Joseph Karl Bernards, auf einem Stempelbogen geschrieben, datiert, mit Beethovens eigenhändiger Unterschrift. Der Brief enthält zwei Verfügungen des Magistrats.

Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich, Marie Floersheim in Wildegg (im September 1954 an August Laube in Zürich zum Verkauf), Louis Koch in Frankfurt a.M., Carl Meinert in Frankfurt a. M.

Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer

Beethoven teilt dem Magistrat der Stadt Wien mit, sein Neffe stehe nach der Niederlegung der Vormundschaft seitens Mathias Tuscher wieder unter seiner Vormundschaft. Er teilt außerdem mit, Karl werde in das Erziehungsinstitut Blöchlinger gegeben. Beethoven bittet den Magistrat um eine Verfügung, der Mutter des Kindes, Johanna van Beethoven, keinen Zutritt zu dem Kind zu gewähren. Dieser Bitte wurde lt. Verfügung vom 24. September 1817 nicht stattgegeben.

Beethoven war im Januar 1816 nach dem Tod seines Bruders zum Vormund für dessen Sohn Karl bestimmt worden. Dagegen setzte sich die Mutter des Kindes zur Wehr, die ihrerseits die Vormundschaft beanspruchte. Beethoven hielt die Mutter für nichtsnutzig und wollte um jeden Preis den Kontakt zwischen ihr und ihrem Kind unterbinden. Nach etlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen wurde der Streit erst im April 1820 endgültig zu Beethovens Gunsten entschieden. (J.R.)

Nachweis: BGA 1311. – KK 897. – And. Appendix C, 10. – SBH 287


© Beethoven-Haus Bonn
E-Mail: mailto:bibliothek@beethoven.de