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Ludwig van Beethoven, Brief an Tobias Haslinger, Wien, kurz nach dem 22. August 1825, Autograph

HCB Br 147

Sammlung H. C. Bodmer

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Haslinger, Tobias / 1825.08]
Brief an Tobias Haslinger, Wien, kurz nach dem 22. August 1825. – Autograph
Wien, nach dem 22.08.1825. – 1 Doppelblatt, 3 Seiten Brieftext, 1 Adressenseite. – Tinte ; 25,7 x 21,3 cm. – Dt.

Adresse: "An des H: Tobias / Wohlgeborenheit / des wohlgebohrnen / Hr. T. Haßlinger / allda in vien"; Siegelrest

Textanfang: "Ich hoffe Bester, daß Holz ihnen mein schreiben an die Maynzer gezeigt"

Eigenhändiger Brief, undatiert, mit Unterschrift. Datierung nach BGA.

Durch Öffnen des Siegels Fehlstelle auf Bl. 2, mit Textverlust.

Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich, Karl Ernst Henrici in Berlin (Versteigerung CXLII, "Ludwig van Beethoven. Manuskripte - Briefe - Urkunden", 7.11.1928, Los 27), Robert Lienau in Berlin

Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer

Beethoven rechtfertigt sich seinem Freund Haslinger gegenüber. Er hatte ein gutes halbes Jahr zuvor dem Verlag Schott in Mainz zwei Scherzkanons zur Veröffentlichung in deren Hauszeitung Caecilia geschickt. In einem Begleitschreiben hatte er damals gleichzeitig eine beißende Satire auf Tobias Haslinger verfasst, die der Verlag zusammen mit den Kanons als "romantische Lebensbeschreibung" Haslingers abgedruckt und mit Beethovens Unterschrift versehen hatte. Um Haslinger nicht zu verärgern, forderte Beethoven in einer Erklärung an Schott eine Richtigstellung. (Die Caecilia druckte Beethovens Erklärung jedoch nicht, da man darin lediglich einen Rechtfertigungsversuch gegenüber Haslinger vermutete.)

Mit vorliegendem Schreiben berichtet Beethoven von seiner Erklärung an Schott, die Haslinger Genugtuung verschaffen soll. Zudem verspricht er, er werde die Richtigstellung auch nach Berlin und Leipzig schicken, damit sie in den jeweiligen Allgemeinen Zeitungen veröffentlicht werde. Beethoven beteuert, das Ganze sei nur ein Scherz und nie zur Veröffentlichung gedacht gewesen - "nichts als wizspiel war das ganze". Selbst seinen ärgsten Feinden - als Beispiel führt er seine Schwägerin an - habe er nie übel mitgespielt. Nichts Böses habe er damit im Sinn gehabt und "eher an meinen Tod als an einen solchen Mißbrauch eines wirklich bloßen scherzes gedacht".

Im Weiteren bittet Beethoven Haslinger, er möge sich darum kümmern, dass die Quittung für Johanna van Beethovens Unterhaltsanteil unterzeichnet werde, entweder von ihr selbst, oder vom zuständigen Armenrichter Joseph Ecker. Johanna war verpflichtet worden, sich am Unterhalt ihres Kindes, Beethovens Neffen Karl zu beteiligen; Beethoven hatte ihr wegen ihrer großen finanziellen Probleme ihren Beitrag schon 1824 erlassen, ließ sich aber immer noch die Summe von ihr quittieren. (J.R.)

Nachweis: SBH 235. – Unger Br 147. – BGA 2040. – KK 1249. – And. 1412


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