Ludwig van Beethoven, Billet an Alexander Wetzlar von Plankenstern, Wien, 18. Mai 1803, Autograph
HCB BBr 66
Sammlung H. C. Bodmer
Adresse: "A Monsieur / Baron Alexandre / de Wezlar"; Datierung: "von Hauß / am 18ten Mey"; Siegel Beethovens
Textanfang: "Obschon wir unß niemals sprechen so nehme ich doch gar keinen Anstand"
Eigenhändiges Schreiben, datiert, mit Unterschrift. Jahreszahl ergänzt nach BGA.
Durch Öffnen des Siegels Fehlstelle auf Bl. 2, ohne Textverlust.
Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich, Heinrich Eisemann in London (hschr. Käufer in Katalogauszug Sotheby's Z 7419), Sotheby's in London (Auktion 17.6.1947, Los 244), Arthur F. Hill, Roff King, Samuel Appleby in London
Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer
Empfehlungsschreiben für den Violinisten George A. Polgreen Bridgetower. Beethoven bittet Wetzlar, er möge Bridgetower in seinen Bekanntenkreis einführen. Bei Lobkowitz und Fries und anderen "vornehmen Liebhabern" war Bridgetower bereits eingeführt worden. Beethoven schätzte den seinerzeit berühmten Virtuosen sehr und hatte ihm ursprünglich das Autograph der Kreutzer-Sonate op. 47 gewidmet (NE 86). Beethoven hatte die Sonate auch mit Bridgetower zusammen uraufgeführt. (J.R.)
Nachweis: BGA 137. – KK 80. – And. 73. – SBH 463
Schlagwörter:
Beethoven, Ludwig van / Brief / Wetzlar von Plankenstern, Alexander / 1803 / Billet
Beethoven, Ludwig van / Bridgetower, George Polgreen / Empfehlung
Beethoven, Ludwig van / Fries, Moritz von
Beethoven, Ludwig van / Lobkowitz, Franz Joseph von
Permalink
Ludwig van Beethoven, Brief an Artaria & Comp., Wien, 1. Juni 1805, Autograph
HCB Br 2
Adresse Bl. 2v: "An die / Hr. Artaria / und Kompagnie"; Siegel Beethovens; Datierung: "Vien am ersten Juni / 1805"
Textanfang: "Ich melde ihnen hiermit, daß die sache Wegen Des neuen Quintets"
Eigenhändiger Brief, eigenhändig datiert, mit Unterschrift. Anrede "P.S.", von Beethoven im Sinne von "P.P." verwendet.
Fehlstelle durch Siegelriß, ohne Textverlust.
Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich, Artaria & Co. in Wien
Beethoven meldet dem Verleger Artaria, er habe im Streit um die Rechte des Quintetts op. 29 mit dem Grafen Fries eine Einigung erzielt. Graf Fries sei bereit, die ihm zugestandenen Rechte an dem Werk Artaria zu verschenken. Eine schriftliche Einigung solle in den nächsten Tagen abgefasst werden. Beethoven beendet den Brief mit dem Hinweis, Artaria könne ihm dankbar sein.
Um die Herausgabe des Quintetts op. 29 gab es einen langen Rechtsstreit, dessen eigentliche Ursache im schwachen Copyright für Musikalien lag. Op. 29 war dem Grafen Fries mit Alleinbesitz für sechs Monate gewidmet, nach Ablauf der Frist durfte der Komponist das Werk verkaufen. Der Verleger Artaria hatte Fries um eine Abschrift des Manuskriptes und die Erlaubnis, das Quintett stechen zu dürfen, gebeten und beide erhalten. Beethoven, der von dieser Absprache nichts wusste, verkaufte zeitgleich das Werk an den Leipziger Verlag Breitkopf & Härtel: der Konflikt war vorprogrammiert.
Auf Vermittlung von Fries konnten beide Ausgaben erscheinen, und Beethoven erklärte sich bereit, für beide Verlage Korrektur zu lesen. Als jedoch die Ausgabe von Artaria erschien - vereinbarungsgemäß zwei Wochen nach der Leipziger Ausgabe - veröffentlichte Beethoven die Behauptung, Artarias Ausgabe sei voller Fehler: der nächste Konflikt, er führte sogar zum Prozess. Nach langem Hin und Her (und Beethovens Weigerung, die Aussage zu widerrufen) wurde schließlich auch in diesem Konflikt auf Vermittlung von Fries ein Vergleich geschlossen: Beethoven sollte ein weiteres Quintett für Fries komponieren, das dann im Verlag Artaria allein herausgegeben werden sollte. Artaria zog dabei schließlich den Kürzeren: Beethoven komponierte kein Quintett für Fries mehr. (J.R.)
Nachweis: BGA 224. – KK 111. – And. 117. – Unger Br 2. – SBH 6
Beethoven, Ludwig van / Brief / Artaria / 1805
Beethoven, Ludwig van / op. 29 / Rechtsstreit