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Beethoven, Johanna van
[Dokumente / Akten / Niederösterreich / Landrecht / 1817]
Gesuch an das Niederösterreichische Landrecht vom 6. März 1817. – Abschrift
Wien, 06.03.1817. – 1 Doppelblatt, 4 beschriebene Seiten. – Tinte ; ca. 36,5 x 21,5 cm. – Dt.

Aktenvermerk auf Bl. 2v: "Landrecht! / Johanna v Boethoven Wittwe, / wohn: in der Alservorstadt N=ro 121. [unten:] 4602. 6. März 817."; darüber mit roter Tinte: "7522", nicht mehr lesbare Aufschrift mit Rötel; auf dieser Seite außerdem Zusammenfassung des Gesuchs.

Kopistenabschrift auf einem Stempelbogen. Auf Bl. 1v und 2r Vermerk des Kopisten zur Abschrift: "Collationirt, und ist dem in der k. k. n. ö. Landrechts-Registratur aufbewahrten mit einem Sechs Kreuzer Stempel versehenem Originali von Wort zu Wort gleichlautend. Wien den 5. Nov. 817. [Unterschrift]". Darunter ein Oblatensiegel. Auf Bl. 1r und 2v jeweils unter der letzten Zeile das Wort "Coll-a-tum" über die gesamte Zeilenbreite geschrieben. An allen Rändern und unbeschriebenen Stellen Striche.

Auf Bl. 1r und v Abschrift des Gesuchs Johanna van Beethovens vom 6. März 1817. Auf Bl. 2v unten rechts Zusammenfassung der Akte und Aktenzeichen, unten links Abschrift des Entscheids des Landrechts vom 16. Mai 1817. Fortsetzung in der oberen Hälfte des Blattes, die weitere Fortsetzung findet sich auf Bl. 2r.

Johanna van Beethoven wünscht, die Auseinandersetzung mit dem Vormund ihres Kindes, Ludwig van Beethoven, zu beenden. Sie bietet an, die Summe von 2000 Gulden aus dem Nachlaß ihres Mannes Kaspar Karl van Beethoven beim Niederösterreichischen Landrecht zu hinterlegen, damit daraus die Erziehung des Kindes Karl van Beethoven mitfinanziert werden kann.

Der Beschluß des Landrechts sieht vor, dem jeweiligen Vormund des Kindes in vierteljährlichen Raten aus den Zinserträgen des hinterlegten Geldes einen Beitrag zum Unterhalt und der Erziehung des Kindes zu überweisen.

Nachweis: Kinsky, Sammlung Koch, Beethoveniana II, 11

Wien / Grundbuchamt
[Dokumente / Akten / Beethoven, Ludwig van / 1818.02]
Vormerkschein über die Eintragung des Vergleichs zwischen Ludwig und Johanna van Beethoven am 16. Mai 1817, Wien, 13. Februar 1818. – Abschrift
Wien, 13.02.1818. – 1 Doppelblatt, 2 beschriebene Seiten. – Tinte ; ca. 35,5 x 21,5 cm. – Dt.

Vermerk auf Bl. 2v: "Vormerkschein / No. 9. fol: 503"; darüber von anderer Hand: "van Beethoven."

Abschrift eines Akteneintrags in einem Wiener Grundbuch (Satzbuch) von Schreiberhand. Geschrieben auf einem Stempelbogen.

Unter der Abschrift von Kopistenhand: "Also stehet diese Vormerkung in dem Metropolitischen Kapitlischen Satzbuche No. 3. fol: 503 eingetragen. Actum sit supra." Darunter die Unterschrift des Domdechanten Franz Böhme. Mit Oblatensiegel.

Abschrift der "Vormerkung" über die Ergebnisse des Vergleichs zwischen Johanna und Ludwig van Beethoven die Unterhaltszahlungen der Johanna van Beethoven für ihren Sohn Karl van Beethoven betreffend. Johanna van Beethoven muß dem jeweiligen Vormund des Kindes vierteljährlich die Hälfte ihrer Pension übergeben, wovon die Kosten für Erziehung und Unterhalt des Kindes gedeckt werden.

Nachweis: Kinsky, Sammlung Koch, Beethoveniana II, 12

Wien / Allgemeine Hofkammer
[Dokumente / Ratschläge / Beethoven, Ludwig van / 1818.02]
Mitteilung an das Landrecht mit einer Aktennotiz für einen Ratschlag an Ludwig van Beethoven, Wien, 21. Februar 1818
Wien, 21.02.1818. – 1 Doppelblatt, 1 beschriebene Seite. – Tinte ; ca. 36 x 22 cm. – Dt.

Vermerk auf Bl. 2v: "Rathschlag / 3456. 20t Febr 818"; Dazwischen von anderer Hand: "Dflorentini / den 27t febr 818"

Ratschlag (Verfügung) der allgemeinen Hofkammer für die Vormerkung des von Johanna und Ludwig van Beethoven geschlossenen Vergleichs, wonach Johanna van Beethoven für die Erziehung ihres Kindes die Hälfte ihrer Pension bereitstellen muß.

Darunter von anderer Hand der Vermerk: "Aufzubehalten, und dem Ludwig v Beethoven / zu Händen Dis florentin einen Rathschlag / zu seiner Verständigung zuzustellen. / Vom kknö Landrecht / Wien d. 21t febr 818 / [Unterschrift]"

Nachweis: Kinsky, Sammlung Koch, Beethoveniana II, 13


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