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beethoven, ludwig / op. 132 / honorar
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Jurij Nikolajewitsch Galitzin, Erklärung zu den Widmungsexemplaren von Beethovens Streichquartetten op. 130/133 und op. 132

Galitzin, Jurij Nikolajewitsch
[Dokumente / Beethoven]
Erklärung zu den Widmungsexemplaren von Beethovens Streichquartetten op. 130/133 und op. 132
Vor 1872. – 1 Doppelblatt, 2 beschriebene Seiten. – Tinte ; 18 x 11,4 cm. – Franz.

Aufschrift S. 1 oben mit Bleistift: "Mr. H. Husk - 6 Exeter Hall"

Textanfang: "Les quatuors ci-joints sont les mêmes que Beethoven dédia et envoya à mon père le prince Nicolas."

Das dem Streichquartett op. 130/133 beigefügte Begleitschreiben enthält weder Datum noch Anrede oder Unterschrift. Der Schreiber bezeichnet sich selbst als Sohn des Fürsten Nikolaus Galitzin. BGA hat Jurij Nikolajewitschs als einzigen Nachkommen ermittelt, so dass nur dieser als Verfasser in Frage kommt.

Der Brief ist dem Widmungsexemplar von op. 130 (BH 90) beigefügt und als 2. und 3. Bild unter der ID 3323 der Musikhandschrift mitgescannt.

Datierung über Lebensdaten Jurij Nikolajewitsch Galitzins (1823-1872).

Provenienz: Joseph Joachim, Familie des Fürsten Galitzin

Zugang: 1889, Geschenk Joseph Joachim

Der Sohn des Fürsten Nikolaus Galitzin berichtet in seinem Schreiben, die seinem Vater gewidmeten Quartette seien von der Hand des Neffen Karl geschrieben worden, Korrekturen und dynamische Zeichen stammten von Beethoven selbst. Dies ist 1970 von Alan Tyson widerlegt worden; die Handschrift ist eindeutig als die des Kopisten Wenzel Rampl identifiziert. Nur wenige der Korrekturen stammen von Beethoven selbst. Ferner geht Galitzin auf den Konflikt um die Bezahlung der Werke ein, der sich lange nach Beethovens Tod 1827 fortsetzte. Schließlich hat Jurij Galitzin 2000 Francs bei einem Bankier hinterlegt und verzichtet nun in diesem Schreiben vollständig auf das Geld. Er bietet einem eventuellen Käufer an, mehr Informationen zu diesen Vorgängen sowie zu Personen des gesellschaftlichen Lebens, die diese Quartette in den Händen gehalten haben, zu geben.

Nachweis: KH. – Schmidt-Görg 90. – SBH 740


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