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beethoven, ludwig / pasqualati, johann baptist
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Ludwig van Beethoven, Brief an Johann Nepomuk Kanka in Prag, Wien, 11. Januar 1815, Autograph

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Kanka, Johann Nepomuk / 1815.01.11]
Brief an Johann Nepomuk Kanka in Prag, Wien, 11. Januar 1815. – Autograph
Wien, 11.01.1815. – 1 Doppelblatt, 3 Seiten Brieftext, 1 Adressenseite. – Tinte ; 23,2 x 18,4 cm. – Dt.

Adresse: "An seine Wohlgebohrn / Herrn Johann Von Kanka / Doktor der Rechte / in / Prag / (in Böhmen) [links daneben:] Wohnhaft / auf der Altstadt / neben der / Teinkirche." Unten von fremder Hand: "H v. Bethofen / auf der / Melkerbastey No. 94."; Beethovens kleines Siegel, Postvermerke; Datierung: "Vien am 11ten Jenne 1815"

Textanfang: "Ich erhalte heute das schreiben von Baron Pasqualati"

Eigenhändiger Brief, Unterschrift lediglich "ihr Freund", eigenhändig datiert.

Fehlstelle durch Siegelriß auf Bl. 2 am rechten Rand, ohne Textverlust.

Provenienz: Friedrich Cohen in Bonn (Lagerkatalog 98, 1900, "Autographen-Sammlung Alexander Posonyi in Wien. II. Musiker. [...]", Los 57), Alexander Posonyi in Wien, J. A. Stargardt in Berlin (Katalog 200 [1895], "Culturgeschichte. Seltene Werke und Manuskripte, Urkunden und Autographen aus den Sammlungen des Grafen Christian Heinrich von Stein, Kaiserl. Kämmerers und Wirkl. Reichs-Hof-Raths, +1731 und des +Professors Ludwig Bechstein.", Los 1427)

Zugang: 1903, Kauf Friedrich Cohen

Im Jahre 1809 hatte Beethoven einen Rentenvertrag abgeschlossen, in dem ihm von drei Mäzenen ein festes Jahreseinkommen zugesichert worden war. Nach dem Tod (1812) des Fürsten Kinsky, einem der Gönner, kam es zum Konflikt mit Kinskys Erben, da die Zahlungsvereinbarungen nur mündlich getroffen worden waren. Beethoven zog eine Klage beim Prager Landrecht in Erwägung.

In dieser Angelegenheit ist auch der vorliegende Brief geschrieben, der sich auf ein nicht erhaltenes Schreiben von Pasqualati bezieht. Pasqualati, der sich neben dem Anwalt Kanka für Beethovens Belange einsetzte, hatte wohl von einer Klage abgeraten. Beethoven teilt nun mit, er habe die Klageschrift bereits abgeschickt, zunächst jedoch nur zur Durchsicht an Kanka, nicht an das Gericht. Auch würde eine bevorstehende Ratssitzung in Wien dieses Thema behandeln, eventuelle Resultate würde er mitteilen.

Beethoven ist enttäuscht; er hatte der mündlichen Zusicherung des Fürsten vertraut, und kann nur deshalb sein Recht auf die Bezahlung gegenüber den Erben nicht geltend machen, weil er keinen schriftlichen Beweis hat. (J.R.)

Nachweis: Schmidt-Görg 13. – SBH 260. – BGA 777. – KK 475. – And. 520


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