Ludwig van Beethoven, Eingabe an das niederösterreichische Landrecht, Autograph, Konzept, Fragment
BH 16
Textanfang: "weder Haußhälterin noch Frau, dem Puz unmäßig ergeben"
Entwurf, nach BGA in Zusammenhang mit der Eingabe an das Niederösterreichische Landrecht vom 20.12.1815.
Datierung nach BGA.
Provenienz: Friedrich Cohen in Bonn, J. A. Stargardt in Berlin (Lagerkatalog 200 [1895], "Culturgeschichte. Seltene Werke und Manuskripte, Urkunden und Autographen aus den Sammlungen des Grafen Christian Heinrich von Stein, Kaiserl. Kämmerers und Wirkl. Reichs-Hof-Raths, +1731 und des +Professors Ludwig Bechstein.", Los 1426)
Zugang: um 1900
Am 15.11.1815 war Beethovens Bruder Kaspar Karl gestorben. Ursprünglich hatte dieser seine Frau Johanna van Beethoven und seinen Bruder Ludwig testamentarisch zu Vormündern seines Sohnes Karl eingesetzt, später jedoch seine Frau Johanna wieder gestrichen. Ludwig van Beethoven wollte auf jeden Fall die alleinige Vormundschaft über das 9-jährige Kind erreichen. In diesem Entwurf zur Eingabe an das Niederösterreichische Landrecht beschreibt Beethoven seine Schwägerin Johanna van Beethoven als faul und von schlechtem Charakter. Sie habe z. B. ohne das Wissen ihres sterbenden Mannes Geld geliehen.
Des Weiteren beschreibt Beethoven auch die Entstehungsumstände des Testaments seines Bruders. Johanna van Beethoven hatte wohl versucht, das Testament Kaspar Karls vor Beethoven zu verheimlichen, Beethoven hat es aber dann doch gesehen und noch zu Lebzeiten seines Bruders auf einige Änderungen gedrungen. So veranlasste er die Streichung der Mutter aus dem Testament als Mitvormund ihres Kindes, da er "durchaus an ein solches schlechtes Weib bey einer so wichtigen Sache wie die Erziehung des Kindes nicht gebunden seyn wollte". Ebenso trug er Sorge, den Kurator der Verlassenschaft seines Bruders aus der Vormundschaft auszuschließen, da dieser ihm zu sehr auf Seiten seiner Schwägerin zu stehen schien. (J.R.)
Nachweis: Schmidt-Görg 16. – SBH 485. – BGA 865. – And. 1009
Schlagwörter:
Beethoven, Ludwig van / Brief / Wien / Niederösterreich / Landrecht / 1815 / Konzept / Fragment
Beethoven, Johanna van / Geld / Darlehen
Beethoven, Ludwig van / Vormundschaft / 1815
Beethoven, Ludwig van / Beethoven, Johanna van
Beethoven, Ludwig van / Beethoven, Kaspar Karl van / Testament
Beethoven, Ludwig van / Beethoven, Karl van <Neffe> / Vormundschaft
Permalink
Kaspar Karl van Beethoven, Testamentsnachtrag vom 14. November 1815, Abschrift
NE 103, II, 1
Überschrift: "Nachtrag. / zu meinem Testamente."; oben rechts: "praes[entiert] 17 Novemb 815."; Aufschrift auf Bl. 2v: "Testaments Nachtrags / Abschrift / [von anderer Hand:] B [unten:] 25403."
Textanfang: "Da ich bemerkt habe, daß mein Bruder"
Kopistenabschrift des Testamentsnachtrags auf einem Stempelbogen.
Unmittelbar vor seinem Tod fügte Kaspar Karl van Beethoven seinem Testament ein Kodizill bei. Im Testament hatte er verfügt, daß Ludwig van Beethoven als alleiniger Vormund für Karl eingesetzt werden soll. Dies wird im Testamentsnachtrag widerrufen; nun bestimmt er, daß sein Sohn Karl nicht von seiner Mutter entfernt werde und Johanna van Beethoven, die Mutter des Kindes, gemeinsam mit Ludwig van Beethoven die Vormundschaft erhalte. (J.R.)
Nachweis: Kinsky, Sammlung Koch, Beethoveniana II, 1
Beethoven, Kaspar Karl van / Dokument / Testament
Beethoven, Ludwig van / Beethoven, Kaspar Karl van
Beethoven, Ludwig van / Beethoven, Karl van <Neffe>
Ludwig van Beethoven, Brief an das Niederösterreichische Landrecht, Wien, 20. Dezember 1815 mit einer Verfügung des Niederösterreichischen Landrechts vom 9. Januar 1816
BH 46
Auf Bl. 2v: "Landrecht! / Lud. van Beethoven / berichtet in Ansehung / der Vormundschaft über / seinen Neffen Karl." Darunter Protokollnummer und Eingangsdatum: "28067. 21.Xb.815."; Aktenzeichen, Vermerke und eine Verfügung, jeweils datiert; auf Bl. 1r oben zwei Stempel
Textanfang: "So ungern der Unterzeichnete"
Schreiben von fremder Hand, datiert, eigenhändige Unterschrift von Beethoven. Die Eingabe ist auf offiziellem Stempelpapier geschrieben.
Von der Verfügung des Landrechts vom 9.1.1816 hat Beethoven später eine Abschrift angefertigt (HCB Br 277).
Provenienz: Familie Krücke in Esslingen (SBH)
Zugang: 1924, Kauf Familie Krücke
In seiner Eingabe an das niederösterreichische Landrecht bittet Beethoven darum, als alleiniger Vormund für seinen Neffen Karl eingesetzt zu werden. Im Kodizill des Testaments seines Bruders Kaspar Karl war die Mutter des Kindes, Johanna van Beethoven, zum Mitvormund erklärt worden. Beethoven vertritt die Ansicht, dass dieser Nachtrag von ihr erzwungen worden war. Sein Bruder habe dies widerrufen, allerdings sei der Widerruf nicht schriftlich festgehalten worden, da Kaspar Karl starb, bevor sein Anwalt informiert werden konnte.
Auf dem Dokument ist eine Verfügung vermerkt, die Ludwig van Beethoven zum alleinigen Vormund erklärt. (J.R.)
Nachweis: Schmidt-Görg 46. – SBH 278. – BGA 866. – And. Appendix C, 3
Beethoven, Ludwig van / Brief / Wien / Niederösterreich / Landrecht / 1815
Beethoven, Ludwig van / Dokument / Verfügung