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Ludwig van Beethoven, Brief an Johann Baptist Bach, Wien, einige Tage vor dem 15. Februar 1820, Autograph

HCB BBr 2

Sammlung H. C. Bodmer

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Bach, Johann Baptist / 1820.02]
Brief an Johann Baptist Bach, Wien, einige Tage vor dem 15. Februar 1820. – Autograph
Wien, vor 15.02.1820. – 1 Doppelblatt, 4 beschriebene Seiten. – Tinte ; 24,4 x 18,9 cm. – Dt.

Adresse: "Für Seine Wohlgebohrn / H. Edler v. / dr. utriusque juris"

Textanfang: "in einigen tägen erhalten sie eine Schrift von mir"

Eigenhändiges Schreiben, undatiert, ohne persönliche Anrede, mit Unterschrift.

Datierung und Adressat nach BGA.

Eintragung von fremder Hand: Bl. 2r unter der Unterschrift mit Bleistift: "Translation here"

Durch Öffnen des Siegels Fehlstelle auf Bl. 2, ohne Textverlust.

Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich, Eisemann (hschr. Käufer in Katalogauszug Sotheby's Z 7419), Sotheby's in London (Auktion 17.6.1947, Los 250), Sammlung Hill in London

Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer

Beethoven kündigt seinem Rechtsbeistand in Vormundschaftsangelegenheiten, Johann Baptist Bach, seinen Entwurf einer Denkschrift (HCB Br 1) an das Appellationsgericht an. Der Magistrat hatte im September 1819 Beethoven die Vormundschaft über seinen Neffen Karl entzogen und erneut der Mutter des Kindes zugesprochen. Die Denkschrift Beethovens an das Appellationsgericht beinhaltet eine Gegendarstellung zu den Magistratsberichten, die das Urteil zugunsten der Mutter begründen. (J.R.)

Nachweis: BGA 1366. – KK 839. – And. 1006. – SBH 18

Scan 3668: Go to the Digital Archive

Ludwig van Beethoven, Denkschrift an das Appellationsgericht in Wien, 18. Februar 1820, Autograph

HCB Br 1

Sammlung H. C. Bodmer

Beethoven, Ludwig van
[Dokumente / Denkschrift / Wien / Appellationsgericht / 1820.02.18]
Denkschrift an das Appellationsgericht in Wien, 18. Februar 1820. – Autograph
Wien, 18.02.1820. – 23 Blätter, 1 eingelegter Zettel (Rückseite leer), 47 beschriebene Seiten, vordere Umschlaginnenseite beschrieben. – Tinte, Bleistift ; ca. 25 x 21 cm, Zettel: 11 x 18,7 cm. – Dt.

Eingeheftet in einen blauen Papp-Umschlag

Textanfang: "Es ist schmerzhaft für einen Meines gleichen sich nur im mindesten mit einer Person, wie die Fr: B. besudeln zu müßen"

Eigenhändige Niederschrift, datiert. Die Unterschrift wurde von Beethoven selbst unkenntlich gemacht. Das Dokument ist das umfangreichste Schriftstück von Beethovens Hand. Zahlreiche Streichungen, Änderungen und Ergänzungen im gesamten Dokument.

Die Blätter sind von 1-48 paginiert, es fehlen jedoch die Seiten 7 und 8. Nach Weise war das betreffende Blatt bereits bei der Erstveröffentlichung im Jahr 1907 nicht mehr vorhanden.

Auf dem Innendeckel des Pappeinbandes eine Inhaltsübersicht von Beethovens Hand, der blaue Umschlag ist demnach der originale Umschlag.

Beiliegend der alte Umschlag aus der Heyer-Sammlung sowie ein Zeitungsausschnitt über die erste Veröffentlichung des Dokumentes in der Wiener Zeitung. Außerdem Druckfahnen des Faksimiles.

Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich, Henrici & Liepmannssohn in Berlin (Auktion "Musiker-Autographen aus der Sammlung Wilhelm Heyer in Köln, I, 6. und 7.12.1926, Los 37), Wilhelm Heyer in Köln, Sotheby's in London (Auktion 17.12.1909, Los 270), Gilhofer & Ranschburg in Wien (Auktion XXVI vom 26./27.10.1908, "Autographen-Sammlung aus Wiener Privatbesitz [...]", Los 431), Franz Malota in Wien (Katalog 60, "Autographe von Beethoven und berühmten Persönlichkeiten", 1908, Los 6), Alexander Hajdecki (1907, siehe Vorwort Frimmel im Katalog 60 von Malota), Marika Bersuder, Mathilde Bernard, Joseph Karl Bernard

Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer

Beethoven legt in dieser Denkschrift an das Appellationsgericht in Wien alle den Prozeß um die Vormundschaft für den Neffen Karl betreffenden Umstände dar. Er betrachtete diese Denkschrift als den letzten Versuch, seinen "Neffen zu retten".

Die Denkschrift gliedert Beethoven in folgende Abteilungen: S. 1-6 "Mittheilungen über die Frau B.-", über seine Schwägerin und Mutter des Neffen Karl, Johanna van Beethoven und deren Lebenswandel; S. 6-28: "Mittheilungen über die Obervormundschaft von dem Viener Magistrat"; S. 28-31: "Mittheilungen über meinen Neffen u. Seine Studien Zeugniße -"; S. 32-34: "Mittheilungen über das was ich für meinen Neffen gethan -"; S. 34-36: "Mittheilungen über das Vermögen meines Neffen". Auf S. 36-40, "Schluß", faßt Beethoven Gründe und Zweck der Denkschrift noch einmal zusammen. Auf S. 41-48 schließlich ein "Nachtrag", der im Wesentlichen eine Auseinandersetzung mit dem Pfarrer von Mödling schildert, der sich im Streit um die Vormundschaft auf Seiten Johannas van Beethoven gestellt hatte. (J.R.)

Nachweis: SBH 4. – Unger Br 1

Faksimile des Beethoven-Hauses: Weise, Faksimile, Bonn 1953

Scan 2278: Go to the Digital Archive

Ludwig van Beethoven, Brief an Carl Magnus Winter, Wien, 6. März 1820, Autograph

HCB BBr 137

Sammlung H. C. Bodmer

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Winter, Carl Magnus / 1820.03.06]
Brief an Carl Magnus Winter, Wien, 6. März 1820. – Autograph
Wien, 06.03.1820. – 2 Doppelblätter, 8 beschriebene Seiten. – Tinte ; 23,2 x 19,6 cm. – Dt.

Datierung: "Am 6ten März. / 1820"

Textanfang: "Ich habe die Ehre ihnen anzuzeigen"

Eigenhändiger Brief, eigenhändig datiert, mit Unterschrift.

Beiliegend ein Brief von Caroline Kolbe-Winter an ihren Neffen, in dem sie die Echtheit des Briefes bestätigt und ihm den Brief vermacht.

Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich, ab 1955; Nikolaus Winter in Matrei; Emmerich Winter; Carolina Kolbe-Winter in Wien

Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer

Beethoven schreibt an den Appellationsrat Carl Magnus Winter, der Referent in Beethovens Vormundschaftsprozess war, und kündigt seine Denkschrift (HCB Br 1) an, die im Detail die Sachverhalte zum Vormundschaftsprozess aus Beethovens Sicht darstellt. Beethoven bittet um wohlwollende Prüfung, da er eine alleinige Vormundschaft für seinen Neffen beansprucht. Auch in seinem Schreiben an Winter führt er alle Argumente an, weshalb er besser als die leibliche Mutter für das Kind sorgen könne.

Mehrere Jahre lang kämpfte Beethoven um die Vormundschaft für seinen Neffen Karl, den Sohn seines im November 1815 verstorbenen Bruders. Beethoven hielt die Mutter des Kindes, Johanna van Beethoven, die ihrerseits das Sorgerecht beanspruchte, aus charakterlichen Gründen für nicht geeignet zur Erziehung eines Kindes. Um sie von der Vormundschaft auszuschließen und nach Möglichkeit jeden Kontakt zwischen ihr und ihrem Sohn zu unterbinden, machte Beethoven zahlreiche Eingaben bei den zuständigen Behörden, in denen er immer besonders die Schlechtigkeit und Verwerflichkeit Johanna van Beethovens hervorhob. Nach langem Hin und Her wurden Beethovens Bemühungen im April 1820 endlich von Erfolg gekrönt, als ihm vom Appellationsgericht endgültig die Vormundschaft über Karl zugesprochen wurde. (J.R.)

Nachweis: BGA 1369. – KK 956. – And. 1010. – SBH 464

Scan 3722: Go to the Digital Archive

Karl Peters, Ernennungsurkunde zum Vormund von Karl van Beethoven durch den Wiener Magistrat, Wien, 20. April 1820

Peters, Karl
[Dokumente / Urkunden / Beethoven, Karl van / 1820]
Ernennungsurkunde zum Vormund von Karl van Beethoven durch den Wiener Magistrat, Wien, 20. April 1820
Wien, 20.04.1820. – 1 Doppelblatt, 1 beschriebene Seite, 1 Adressenseite ; ca. 34 x 21 cm. – Dt.

Aufschrift auf Bl. 2v: "An / H: Karl Peters. / fürstl. Lobkowitzischer / Rath."; unten: "18184./32."; Siegelreste

Urkunde, Vordruck handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben vom Expeditor Johann Kammerhuber.

Durch Gerichtsbeschluss war Beethoven von 1816 bis 1818 ausschließlicher Vormund seines Neffen Karl gewesen. Im März war er von diesem Amt wegen andauernder Erziehungsschwierigkeiten zurückgetreten, Mathias Tuscher übernahm daraufhin die Vormundschaft. Er legte sie allerdings bereits im Juli wieder nieder, woraufhin Beethoven ohne offizielles Mandat wieder in die Funktion eintrat. Im September 1819 wurde Beethoven jedoch offiziell als Vormund abgesetzt, da seine Taubheit einen rechtlichen Hinderungsgrund für die Ausübung des Amtes darstellte. Vormund wurde nun Johanna van Beethoven, wogegen der Komponist Berufung einlegte. Mit Entscheid vom 8. April 1820 wurde Beethoven wieder als Vormund eingesetzt, es mußte ihm jedoch ein zweiter Vormund zur Seite gestellt werden. Auf Beethovens Vorschlag hin erhielt Karl Peters dieses Amt. (J.R.)

Nachweis: Kinsky, Sammlung Koch, Beethoveniana II, 20

Scan 2445: Go to the Digital Archive

Ludwig van Beethoven, Brief an Karl Pinterics, Wien, 26. April 1820, Autograph

HCB Br 184

Sammlung H. C. Bodmer

Beethoven, Ludwig van
[Briefe / Pinterics, Karl / 1820.04.26]
Brief an Karl Pinterics, Wien, 26. April 1820. – Autograph
Wien, 26.04.1820. – 1 Blatt, 1 Seite Brieftext, 1 Adressenseite. – Bleistift ; ca. 11,7 x 18,8 cm. – Dt.

Adresse: "Für Seine / wohlgebohrn / H. v. Pinterics."

Textanfang: "Ich melde ihnen, daß der CivilSenat vom Hohen Appellations Gerichte beauftragt worden, mir dessen Beschluß"

Eigenhändiges Schreiben, undatiert, mit Unterschrift.

Datierung nach BGA.

Provenienz: Hans Conrad Bodmer in Zürich, Otto von Schützenau zu Baden, "aus Daningers Besitz" (SBH)

Zugang: 1956, Vermächtnis Hans Conrad Bodmer

Beethoven teilt Karl Pinterics voller Stolz und großer Freude mit, der Magistrat habe bezüglich des Vormundschaftsprozesses um den Neffen Karl einen Beschluss gefasst, "welcher mir vollkommene Genugthuung leistet". Er berichtet ferner, Dr. Bach sei sein Anwalt gewesen, "und zu diesem Bach gesellte sich das Meer mit Bliz, donner u. Sturm u. die Magistratische Brigantine mußte auf selbem gänzlichen Schiffbruch leiden."

Beethoven hatte seit dem Tod seines Bruders im November 1815 mit dessen Ehefrau Johanna van Beethoven um die Vormundschaft für seinen Neffen Karl, Johannas Kind gestritten. Nach mehrjährigen Auseinandersetzungen hatte das Appellationsgericht am 8.4.1820 endgültig zugunsten Beethovens entschieden und dabei einen Beschluss des Magistrats der Stadt Wien revidiert, der Johanna das Sorgerecht zugestanden hatte. (J.R.)

Nachweis: BGA 1386. – KK 975. – And. 1018. – SBH 322. – Unger Br 184


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