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Breidenstein, Heinrich Carl
[Dokumente / Ankündigungen]
"Unterricht im Orgelspiel". – Autograph, Konzept
Bonn, 1851. – 1 Blatt, 1 beschriebene Seite, 1 Leerseite. – Tinte, Bleistift ; 28,2 x 22,2 cm. – Dt.

Textanfang: "Durch günstige Umstände hat es sich gefügt"

Eigenhändiger Entwurf einer Ankündigung. Viele Korrekturen und Ergänzungen, teilweise mit Bleistift.

Breidenstein erwarb vom Überschuss des Beethoven-Festes 1845 eine Orgel für die Universität. Ausführende Orgelbaufirma war Ibach aus Barmen (opus 47 mit 15 Registern). Die Orgel stand im Akademischen Musiksaal und wurde von Breidenstein am 29.11.1851 einem interessierten Publikum vorgeführt (siehe Gisela Beer, Orgelbau Ibach Barmen, Köln 1975; Bonner Geschichtsbll. 13/1959). Die Orgel wurde wahrscheinlich 1944 bei einem Luftangriff zerstört. Ebenfalls ab 1851 erteilte Breidenstein auch offiziell Orgelunterricht für Theologiestudenten beider Konfessionen.

Zugang: 1929

Entwurf einer Ankündigung über die Anschaffung einer Universitätsorgel mit 15 Registern, zwei Manualen und einem Pedal, die den Studierenden beider Konfessionen zum Unterricht und zum Studium zur Verfügung stehen soll.

Nachweis: Schmidt-Görg 164

Adolph Ibach Söhne <Barmen>
[Briefe / Breidenstein, Heinrich Carl / 1851.04.06]
Brief an Heinrich Carl Breidenstein in Bonn, Barmen, 6. April 1851
Barmen, 06.04.1851. – 1 Doppelblatt, 4 S. Brieftext. – Tinte ; 33,7 x 21,3 cm. – Dt.

Datierung Bl. 2v: "Barmen d. 6 Apirl. 1851."

Textanfang: "Ihr Geehrtes vom 3-t d. M. Bringt uns die Nachricht"

Brief, datiert, mit Unterschrift "Adolph Ibach Söhne"-

Provenienz: Buchhandlung und Antiquariat Isaac St. Goar in Frankfurt am Main

Zugang: 1929, Kauf St. Goar, Frankfurt

Breidenstein hatte von Ibach in Barmen die neue Orgel für die Universität bauen lassen. Offenbar war er allerdings nicht mit der Position der Klaviaturen zufrieden. Daraus entwickelte sich eine Auseinandersetzung, da das Kurtaorium für den Bau der Orgel der Meinung war, Ibach müsste diesen Mangel unentgeltlich beheben, Ibach dagegen in vorliegendem Schreiben u.a. aus der gängigen Orgelbauliteratur belegt, weshalb sie keineswegs in der Pflicht stünden.

Nachweis: Schmidt-Görg 166


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