HCB P / 1824 Cäci
Sammlung H. C. Bodmer
Der Musikalien-Nachdruck in rechtlicher und staatspolizeilicher Beziehung / [TH.]. – 1831
Über den Zusammenschluss deutscher Musikalienhändler- und verleger zum Schutz gegen Nachdruck. – Mit Abdruck des Vertrags von 1829 und des Zusatzartikels von 1830. – Im Vertrag von 1830 ist die Einrichtung eines "Bureau d'Enregistrement" in Leipzig geplant, in dem die Originalkompositionen in Listen aufgenommen werden und das die Verleger mit Zusendung von Listen informiert. – Außerdem Abdruck eines Rundbriefes an die Mitglieder vom Vereinssekretär Friedrich Hofmeister. In diesem Brief wird der Vermerk "Eingetragen in das Archiv der vereinigten Musik-Verleger" festgelegt für die nach Leipzig geschickten Originalkompositionen. – Mit Liste der teilnehmenden Verlage.
In: Caecilia <Mainz> : eine Zeitschrift für die musikalische Welt. – 13 (1831)=Nr. 50, S. 90-106
Inv.-Nr. 56.433
Abschnitte: (1.) Ostermesse 1829. – (2.) Ostermesse 1830. – (3.) An die Mitglieder des Vereins / F. Hofmeister.
- Schlagwörter:
- Musikverlag / Urheberrecht
- Notendruck / Musikalienhandel / Urheberrecht
- Urheberrecht / Deutschland / Gesetz / 1829-1831
- Musikverlag / Musikalienhandel / Verein / Urheberrecht / 1829-1831
- Musikverlag / Musikalienhandel / Verein / Vertrag / 1829 / 1831
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